Aussagen SolvV

Allgemeine Hinweise


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Erläuterungen

Den Auslegungen liegt die Solvabilitätsverordnung auf dem Stand vom 01.01.2007 zu Grunde.

Fundstelle EU: Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (BankenRL) und Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (KapitaladäquanzRL = CAD).

Fundstelle Basel: Überarbeitetes Baseler Rahmenwerk in der Fassung vom November 2005 (Basel II).

Die Auslegungen werden vor Veröffentlichung mit Vertretern der Deutschen Bundesbank und Experten der Kreditwirtschaft aus den Fachgremien und dem Arbeitskreis Bankenaufsicht behandelt.

Für die Auslegungen erfolgt eine Folgeabschätzung nach folgenden Kriterien:
- Umsetzungsaufwand: Aufwand für die Institute für die Anwendung des Auslegungsvorschlags
- Wettbewerbsneutralität: national, international
- Prüfungsfreundlichkeit: wie leicht oder schwer ist es für die Aufsicht die Einhaltung der Auslegung zu überwachen?
- Pflegeaufwand/Folgefragen: inwieweit wirft die Antwort in der Zukunft voraussichtlich neue Fragen auf?

Die Auslegungsentscheidungen liegen allein in der Verantwortung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

 

[Stand 09.11.2011]


© Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, nach Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank